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5. Mose 24
1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie heiratet und es geschieht, dass sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil er etwas Anstössiges an ihr gefunden hat und er ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat,
2 und sie ist aus seinem Haus gezogen und ist hingegangen und [die Frau] eines anderen Mannes geworden,
3 [wenn dann] auch der andere Mann sie gehasst und ihr einen Scheidebrief geschrieben, ihn in ihre Hand gegeben und sie aus seinem Haus entlassen hat oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat,
4 [dann] kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie unrein gemacht worden ist. Denn ein Greuel ist das vor dem HERRN. Und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, nicht zur Sünde verführen.
5 Wenn ein Mann erst kurz verheiratet ist, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und es soll ihm keinerlei Verpflichtung auferlegt werden. Er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau, die er genommen hat, erfreuen.
6 Man soll nicht Handmühle und Mühlstein pfänden; denn [damit] pfändet man das Leben.
7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, [einen] von den Söhnen Israel, geraubt hat und ihn als Sklaven behandelt und verkauft hat, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
8 Bei der Plage des Aussatzes hüte dich, dass du sehr darauf achtest und alles tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden. Ihr sollt darauf achten, zu tun, wie ich ihnen befohlen habe.
9 Denk daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt!
10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, dann sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu erheben.
11 Draussen sollst du stehenbleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir nach draussen hinausbringen.
12 Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen.
13 Du sollst ihm das Pfand unbedingt beim Untergang der Sonne zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird für dich als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
14 Du sollst den bedürftigen und armen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, [sei er einer] von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren [wohnen].
15 Am selben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen - denn er ist bedürftig und verlangt sehnsüchtig danach -, damit er nicht über dich zum HERRN schreit und Sünde an dir ist.
16 Nicht sollen Väter um der Söhne willen getötet werden und Söhne sollen nicht um der Väter willen getötet werden; sie sollen jeder für seine [eigene] Sünde getötet werden.
17 Du sollst das Recht eines Fremden [und] einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18 Und du sollst daran denken, dass du Sklave in Ägypten warst und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.
19 Wenn du deine Ernte auf deinem Feld einbringst und hast eine Garbe auf dem Feld vergessen, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Tun deiner Hände.
20 Wenn du deine Oliven abschlägst, sollst du nicht hinterher die Zweige absuchen: für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21 Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du nicht hinterher Nachlese halten. Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
22 Und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten; darum befehle ich dir, dieses Wort zu befolgen.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
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