1 | Ihr seid Kinder für den HERRN, euren Gott. Ihr dürft euch nicht wegen eines Toten Schnittwunden beibringen und euch nicht zwischen euren Augen kahlscheren. |
2 | Denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. Und dich hat der HERR erwählt, ihm ein Eigentumsvolk zu sein aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. |
3 | Du sollst keinerlei Greuel essen. |
4 | Das sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf und Ziege, |
5 | Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf. |
6 | Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar wirklich aufgespaltene Hufe, [und] das wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen. |
7 | Nur diese dürft ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die mit gespaltenen, [und zwar] aufgespaltenen, Hufen versehen sind: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie käuen wieder, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie für euch sein; |
8 | und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es käut nicht wieder: unrein soll es für euch sein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen, und ihr Aas dürft ihr nicht berühren. |
9 | Dieses dürft ihr essen von allem, was im Wasser ist: alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen; |
10 | aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, dürft ihr nicht essen: unrein soll es für euch sein. |
11 | Alle reinen Vögel dürft ihr essen. |
12 | Aber diese [sind es], von denen ihr nicht essen dürft: der Adler und der Lämmergeier und der Mönchsgeier |
13 | und die Gabelweihe und die Königsweihe und der Geier nach seiner Art |
14 | und alle Raben nach ihrer Art |
15 | und die Strausshenne und der Falke und die Seemöwe und der Habicht nach seiner Art, |
16 | der Steinkauz und der Ibis und die Schleiereule |
17 | und der Wüstenkauz und der Aasgeier und die Fischeule |
18 | und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus. |
19 | Und alles geflügelte Kleingetier soll für euch unrein sein; es darf nicht gegessen werden. |
20 | Alle reinen Vögel dürft ihr essen. |
21 | Ihr dürft keinerlei Aas essen. Dem Fremden, der in deinen Toren [wohnt], magst du es geben, dass er es isst, oder du magst es einem Ausländer verkaufen; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. - Du sollst ein Böckchen nicht in der Milch seiner Mutter kochen. |
22 | Du sollst gewissenhaft allen Ertrag deiner Saat verzehnten, was auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr, |
23 | und sollst essen vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, [nämlich] den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öles und die Erstgeborenen deiner Rinder und deiner Schafe, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, alle Tage zu fürchten. |
24 | Wenn aber der Weg zu weit für dich ist, dass du es nicht hinbringen kannst, weil die Stätte für dich zu fern ist, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort hinzulegen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet: |
25 | dann sollst du es für Geld geben. Und dann binde das Geld in deine Hand zusammen und geh an die Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird! |
26 | Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und Schafe, für Wein und Rauschtrank und für alles, was deine Seele wünscht! Und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus! |
27 | Und den Leviten, der in deinen Toren [wohnt], den sollst du nicht verlassen; denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir. |
28 | Am Ende von drei Jahren sollst du den ganzen Zehnten deines Ertrages von jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen. |
29 | Und der Levit - denn er hat keinen Anteil noch Erbe mit dir - und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren [wohnen], sollen kommen und essen und sich sättigen, damit der HERR, dein Gott, dich in allem Werk deiner Hand, das du tust, segnet. |