1 | Und das sind die Namen der Stämme: Im äussersten Norden, seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat [und] nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus [bleibt dabei] nordwärts, seitlich von Hamat -, von der Ostseite nach Westen: [für] Dan ein [Anteil]. |
2 | Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser ein [Anteil]. |
3 | Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein [Anteil]. |
4 | Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse ein [Anteil]. |
5 | Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein [Anteil]. |
6 | Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein [Anteil]. |
7 | Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda ein [Anteil]. |
8 | Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt: 25 000 [Ellen] die Breite und die Länge wie eines der [Stammes-]Anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein. |
9 | Die Weihegabe, die ihr für den HERRN aussondern sollt, soll 25 000 [Ellen] in der Länge und 20 004 [Ellen] in der Breite [betragen]. |
10 | Und diesen [Personen] soll die heilige Weihegabe gehören: den Priestern. Nach Norden zu 25 000 [Ellen lang] und nach Westen 10 000 [Ellen] breit und nach Osten 10 000 [Ellen] breit und nach Süden 25 000 [Ellen] lang; und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein. |
11 | Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die, als die Söhne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind wie die Leviten abgeirrt sind. |
12 | Und sie sollen eine Sonderweihgabe von der Weihgabe des Landes erhalten, ein Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten. |
13 | Und die Leviten [sollen] entsprechend dem Gebiet der Priester [ein Gebiet haben von] 25 000 [Ellen] Länge und 10 000 [Ellen] Breite. Jede Langseite soll [also] 25 000 [Ellen betragen] und die Breite 10 000 [Ellen]. |
14 | Und man soll nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste des Landes soll man nicht [an andere] übergehen lassen, denn es ist dem HERRN heilig. |
15 | Und die 5 000 [Ellen], die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 [Ellen], das soll nicht heilig sein, [sondern] der Stadt als Wohngebiet und Weideland [dienen]. Und die Stadt soll mitten darin liegen. |
16 | Und das sollen ihre Masse sein: die Nordseite 4 500 [Ellen] und die Südseite 4 500 [Ellen] und die Ostseite 4 500 [Ellen] und die Westseite 4 500 [Ellen]. |
17 | Und die Stadt soll [dies] als Weideland haben: nach Norden 250 [Ellen] und nach Süden 250 [Ellen] und nach Osten 250 [Ellen] und nach Westen 250 [Ellen]. |
18 | Und was übrig bleibt, [beträgt] in der Länge, parallel zur Weihegabe, 10 000 [Ellen] nach Osten und 10 000 [Ellen] nach Westen, [es läuft parallel zur heiligen Weihegabe]. Sein Ertrag soll denen, die [in] der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen. |
19 | Und die [in] der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Stämmen Israels. |
20 | Die ganze Weihegabe soll [eine Fläche von] 25 000 auf 25 000 [Ellen haben]. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe aussondern zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt. |
21 | Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten [gehören: Das Gebiet] auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ellen] bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25 000 [Ellen] zur Westgrenze hin, [soll] entsprechend den [Stammes-]Anteilen dem Fürsten [gehören]. Und die heilige Weihegabe und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein. |
22 | Und von dem Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten zwischen dem, was dem Fürsten gehört, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin [liegt], soll dem Fürsten gehören. |
23 | Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein [Anteil]. |
24 | Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein [Anteil]. |
25 | Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein [Anteil]. |
26 | Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon ein [Anteil]. |
27 | Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein [Anteil]. |
28 | Und neben dem Gebiet von Gad, nach der Mittagseite hin, südwärts, da soll die Grenze von Tamar sein [bis zum] Wasser von Meribat Kadesch, zum Bach [Ägyptens] hin, bis an das grosse Meer. |
29 | Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht der Herr, HERR. |
30 | Und das sind die Ausgänge der Stadt: Von der Nordseite aus [,die] 4 500 [Ellen] misst - |
31 | die Tore der Stadt aber [heissen] nach den Namen der Stämme Israels -, drei Tore nach Norden zu: Das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins. |
32 | Und nach der Ostseite hin 4 500 [Ellen] und drei Tore: Das Tor Joseph eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins. |
33 | Und an der Südseite 4 500 [Ellen] Mass und drei Tore: Das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins. |
34 | An der Westseite 4 500 [Ellen] drei Tore: Das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins. |
35 | Ringsherum 18 000 [Ellen]. Und der Name der Stadt [heisst] von nun an: Hier ist der HERR. |