1 | Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern, als heiliges [Stück] vom Land, in der Länge 25 000 [Ellen] lang und in einer Breite von 20 007 [Ellen]. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum. |
2 | Davon sollen zum Heiligtum gehören ein Viereck von fünfhundert auf fünfhundert [Ellen] ringsum, und fünfzig Ellen Weideland hat es ringsum. |
3 | Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25 000 [Ellen] abmessen und eine Breite von 10 000 [Ellen]; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. |
4 | Der heilige [Teil] vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und als Weideland für das Vieh dienen. |
5 | Und [ein Stück von] 25 000 [Ellen] Länge und 10 000 [Ellen] Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz [für] Städte zum Wohnen. |
6 | Und als Besitz der Stadt sollt ihr [ein Stück von] 5 000 [Ellen] Breite und 25 000 [Ellen] Länge geben, entlang der heiligen Weihgabe. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören. |
7 | Und dem Fürsten [sollt ihr Land geben] auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihgabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihgabe und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend eines der [Stammes-]Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze |
8 | als Land[besitz]. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen. |
9 | So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben! spricht der Herr, HERR. |
10 | Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben. |
11 | Das Efa und das Bat sollen gleiches Mass haben, so dass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält und das Efa den zehnten [Teil] des Homer; nach dem Homer soll seine Massbestimmung geschehen. |
12 | Und der Schekel soll zwanzig Gera [betragen]; zwanzig Schekel, 25 Schekel und fünfzehn Schekel soll bei euch die Mine [betragen]. |
13 | Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste |
14 | und die Gebühr an Öl: - das Bat ist das Öl[mass] - ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind [auch] ein Kor; |
15 | und ein Schaf von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern, um ihnen Sühnung zu erwirken, spricht der Herr, HERR. |
16 | Das ganze Volk des Landes soll [verpflichtet] sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel. |
17 | Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken. |
18 | So spricht der Herr, HERR: Im ersten [Monat], am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier von den Rindern nehmen und das Heiligtum entsündigen. |
19 | Und der Priester soll [etwas] von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. |
20 | Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der [aus Versehen] sündigt, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken. |
21 | Im ersten [Monat], am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest [sollt ihr es feiern]; sieben Tage soll man ungesäuerte Brote essen. |
22 | Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen. |
23 | Und die sieben Tage des Festes [hindurch] soll er dem HERRN ein Brandopfer darbringen: sieben Jungstiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. |
24 | Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Jungstier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa. |
25 | Im siebten [Monat], am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest, soll er die sieben Tage lang ebenso [Opfer] darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl. |