1 | Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich. |
2 | Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein. |
3 | Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern. |
4 | Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden, |
5 | fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse. |
6 | Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde. |
7 | Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen. |
8 | Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein. |
9 | Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte. |
10 | Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden. |
11 | Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde. |
12 | Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte, |
13 | auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke. |
14 | Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen. |
15 | Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen. |
16 | Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit. |
17 | Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen. |
18 | Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag. |
19 | Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen. |
20 | Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen |
21 | und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett. |
22 | Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen. |
23 | Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung, |
24 | daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer, |
25 | daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett. |
26 | Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung |
27 | und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend. |
28 | Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern. |
29 | Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue. |
30 | Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge. |
31 | Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich. |
32 | Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben. |
33 | Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten. |
34 | Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten. |
35 | Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht. |
36 | Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide. |
37 | Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen. |