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3. Mose 13
1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.
3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in weiss verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, [dann] ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären.
4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiss ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiss verwandelt, dann soll der Priester [den, der] das Mal [hat], [für] sieben Tage einschliessen.
5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehengeblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn zum zweiten Mal [für] sieben Tage einschliessen.
6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf. Er soll seine Kleider waschen und ist rein.
7 Wenn aber der Schorf in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.
8 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.
9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.
10 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, es ist eine weisse Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiss verwandelt, und eine Bildung von [wildem] Fleisch ist in der Erhöhung,
11 [dann] ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschliessen, denn er ist unrein.
12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füssen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,
13 und der Priester besieht [ihn], und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er [den, der] das Mal [hat], für rein erklären; hat es sich ganz in weiss verwandelt, ist er rein.
14 An dem Tag aber, da [wildes] Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.
15 Und sieht der Priester das [wilde] Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.
16 Wenn aber das [wilde] Fleisch wieder zurückgeht und in weiss verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.
17 Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal ist in weiss verwandelt, dann soll der Priester [den, der] das Mal [hat], für rein erklären: rein ist er.
18 Und wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und [wieder] heilt,
19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weisse Erhöhung oder ein weiss-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.
20 Und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Fleck erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiss verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.
21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weisses Haar darin, und der Fleck ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn [für] sieben Tage einschliessen.
22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.
23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt, [wenn er] nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.
24 Oder wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, eine [Brand]wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiss-rötlicher oder weisser Fleck,
25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in weiss verwandelt, und er erscheint tiefer als die Haut, [dann] ist es Aussatz; er ist in der [Brand]wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weisses Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn [für] sieben Tage einschliessen.
27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.
28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehenbleibt, [wenn er] in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der [Brand]wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der [Brand]wunde.
29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,
30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, sie erscheint tiefer als die Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester [den, der] das Mal der Krätze [hat], [für] sieben Tage einschliessen.
32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die Haut,
33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schliesse [den, der] die Krätze [hat], zum zweiten Mal [für] sieben Tage ein.
34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.
35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,
36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.
37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehengeblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.
38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weisse Flecken,
39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weisse Flecken, dann ist es ein [gutartiger] Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.
40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.
41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.
42 Und wenn an der kahlen Stelle [hinten] oder an der Stirnglatze ein weiss-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.
43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiss-rötlich an seiner kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,
44 [dann] ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.
45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist, - seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopfhaar soll frei hängen gelassen werden, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: allein soll er wohnen, ausserhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.
47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen
48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgend einem Fellwerk,
49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, [dann] ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.
50 Und der Priester besehe das Mal und schliesse [das, woran] das Mal [ist, für] sieben Tage ein.
51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, [dann] ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es.
52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: mit Feuer soll es verbrannt werden.
53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,
54 dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal [für] sieben Tage einschliessen.
55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, [dann] ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle [hinten] oder auf der kahlen Stelle [vorne].
56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreissen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.
57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, [dann] ist es ein ausbrechender [Aussatz]: mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.
58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, so dass das Mal daraus weicht: es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.
59 Das ist das Gesetz [betreffs] des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
 King James V. 
 

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